Markenbenutzung
Der Wandel des Zeitgeistes führt, insbesondere bei Bildmarken, zu einem steten Wandel der Markenwiedergabe. Das wiederum hat
zur Folge, dass sich die benutzte Markenform von der eingetragenen Marke irgendwann derart unterscheiden wird, dass die
eingetragene Marke nicht mehr rechtserhaltend benutzt wird und der Gefahr ausgesetzt ist, gelöscht zu werden. Eine wichtige
Voraussetzung für die rechtserhaltende Benutzung ist auch die Benutzung der Marke gemäß ihrer Hauptfunktion als Herkunftshinweis
für die vom Markenschutz umfassten Waren/Dienstleistungen.
Produktwandel
Im Laufe des Lebens einer Marke können sich die Produkte, die unter der Marke angeboten werden, durch technische Entwicklung
oder durch Marktentwicklung ändern, so dass der ursprünglich einmal erworbene Markenschutz irgendwann nicht mehr die aktuelle
Produktpalette abdeckt. Es existiert dann zwar noch eine Marke, aber kein Markenschutz mehr für die tatsächlich vermarkteten
Produkte. Gleichzeitig wird die Marke für die registrierten Produkte möglicherweise nicht mehr benutzt, was zu einer Löschung
der Marke führen kann, zumindest aber die Durchsetzbarkeit beeinträchtigt.
Berühmtheit
Der Wunsch eines jeden Marketingfachmanns, eine berühmte Marke zu besitzen, kann, wenn er in Erfüllung geht, schnell dazu führen,
dass die Marke zum Gattungsbegriff der unter ihr vermarkteten Produkte wird und die Marke dadurch plötzlich ihre Schutzwirkung
verliert.
Wir von brandeur® beraten Sie auch bei der Markenführung, damit sich Ihr Markenschutz mit der Benutzungsform und der Produktpalette weiterentwickelt, sodass Ihre Marke stark bleibt und Sie im Fall einer Markendurchsetzung auch den Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung führen können. Auf Wunsch übernehmen wir auch das Portfoliomanagement für Ihren gesamten Markenbestand.